Auch wenn eine Zahnimplantation im Prinzip bei allen gesunden Erwachsenen durchgeführt werden kann, gibt es doch einige Fälle, für die diese Behandlungsmethode entweder vorübergehend oder grundsätzlich nicht in Frage kommt.

Vorübergehend nicht behandelbar ist, wer eine akute Erkrankung hat oder unverheilte Wunden, an unbehandelter oder schlecht eingestellter Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) leidet, und eine starke Blutungsneigung aufweist.
Ein nicht abgeschlossenes Kieferwachstum, ein nicht saniertes Gebiss oder eine Zahnfleischentzündung verhindern den Therapiebeginn.

Grundsätzlich ist die Zahnimplantation nicht möglich bei Patienten mit schweren Herz- und Kreislauferkrankungen, chronischen Erkrankungen des Immunsystems, bei Chemoterapiepatienten sowie bei Tumorpatienten, bei denen Kieferknochen bestrahlt wurden. Weitere Ausschlusskriterien sind schwere Knochenerkrankungen im Kieferbereich und Bluterkrankungen wie Leukämie und Blutgerinnungsstörungen.

Außerdem ist noch zu beachten, dass starker Nikotinkonsum, Drogen- und Alkoholmißbrauch den Therapieerfolg stark gefährden und nachträglich zum Verlust des Zahnimplantats führen können.